Der Stadtgutschein als steuerfreier Sachbezug für Arbeitnehmer

Der Stadtgutschein als steuerfreier Sachbezug für Arbeitnehmer

Mitarbeiter motivieren

Der sogenannte “steuerfreie Sachbezug” gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein inzwischen weit verbreitetes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Damit können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 EUR steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Bargeld ausgezahlt wird.

Bisher profitieren oft nur die großen Konzerne (Stichwort: Tankkarte) und Handelsketten davon – meist auch noch online. Die enorme Kaufkraft, die sich hinter diesem Instrument verbirgt, fließt also aus der Stadt ab.


…der Stadtgutschein Schwarzenberg kann mehr!

Der Stadtgutschein Schwarzenberg erfüllt ebenfalls die Kriterien des “steuerfreien Sachbezugs”. Damit motivieren Sie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht nur, sondern Sie stärken als Arbeitgeber aktiv den eigenen Standort.

Denn die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie lebenswert eine Stadt ist. Das wiederum hat auch Einfluss darauf, wie gut Arbeitskräfte in der Stadt gehalten oder gar angelockt werden können.

Mit dem Stadtgutschein Schwarzenberg erreichen Sie also mehr. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stärken Sie gleichzeitig das regionale Gewerbe und damit den Standort.


Voraussetzungen

Der Stadtgutschein Schwarzenberg basiert auf dem Stadtguthaben-System. Dieses erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet auch darüber hinaus viele Vorteile:

  • Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es keine Möglichkeit der Umwandlung in Bargeld gibt. Mit dem Stadtguthaben-System können Gutscheine nicht in Bargeld zurückgetauscht oder Restbeträge bar ausgezahlt werden.
  • Die 50 Euro sind eine sogenannte “Freigrenze”. Das bedeutet, dass bei Überschreiten dieser Grenze der komplette Betrag steuerpflichtig wird und nicht nur der Betrag, um den die 50 Euro überschritten worden sind. Diese Grenze halten wir mit unserem System strikt ein.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Beträge auch ansparen, d. h. die Gutscheine müssen nicht in dem Monat verwendet werden, in dem sie ausgezahlt wurden. Auf diese Weise können Arbeitnehmer auch größere Beträge sammeln und z. B. für einen Urlaub oder eine sonstige größere Anschaffung ansparen.
  • Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So können alle Mitarbeiter profitieren, auch Arbeitskräfte, die z. B. als Minijobber oder auf 450 Euro-Basis angestellt sind.

Bei der Entwicklung unseres Gutscheinsystems haben wir vor allem darauf geachtet, professionelle Prozesse für Sie als Arbeitgeber zu implementieren. So werden beispielsweise die Gutscheinkarten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie zum Bezug einer regelmäßigen Zuwendung nutzen, jeden Monat automatisch aufgeladen. Solange es keine Änderungen von Ihrer Seite gibt, müssen Sie nichts tun. Selbstverständlich können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch einmalige Gutscheine im Rahmen dieser Freigrenze schenken.


Jetzt informieren

Die Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung des eigenen Standortes war nie einfacher. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen alles Weitere.

Schreiben Sie unseren Ansprechpartnern

Frau Adrienne Sargatzke und Frau Viola Bock

  • Telefon 03774 1520-333
  • stadtgutschein@swszb.de